Karin Krüger, DPV-Landesvorsitzende

27. Juli 2023
St. Hedwig

Karin Krüger, DPV-Landesvorsitzende, wohnhaft in Brackenheim, stellte sich vor: seit 2016 ist sie Vorsitzende BW, außerdem aktiv beim VdK und Laien-Richterin. In ihren Vorträgen ist ihr wichtig, dass die Patienten über ihre Rechte informiert werden. 

Gesetzliche Krankenversicherung: früher bekamen Parkinson-Patienten 1 x im Monat ihre Medikamente verordnet. Heute ist auffallend, dass Neurologen oft nicht genügend über Parkinson Bescheid wissen. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Parkinson-Patient Krankengymnastik verordnet bekommt. Ebenso steht jedem Patienten Ergotherapie und Logopädie zu. Parkinson beginnt schleichend, so besteht zu Beginn eine gute Lebensqualität. Um bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit zu werden, müssen die Patienten 1 Jahr lang alle Belege sammeln und bei ihrer Kasse vorlegen. Einen Taxischein erhalten nur Schwerbehinderte mit Ausweis + aG für außergewöhnlich Gehbehindert oder wer Pflegestufe 4 hat.

Schwerbehinderten-Ausweis: ab 50 % anerkannter Behinderung bekommt man einen Ausweis bei dauerhafter Einschränkung. Bei Parkinson wird der Ausweis unbefristet ausgestellt. Beim Erstantrag sollten immer alle Arztberichte beigelegt werden. Krankheiten werden addiert, wenn sie mit Parkinson zusammenhängen. Bei einem Änderungs-Antrag besteht die Gefahr der Rückstufung. Rentner mit 70 % + G im Ausweis haben Anspruch auf eine Wertmarke für Fahrten im Nahverkehr. Auch kann beim Kauf eines Neuwagens der vorgelegte Ausweis Rabatte bringen. Merkzeichen im Ausweis: G = Gehbehinderung, wer also für 2 km Hilfe benötigt. B = Begleitperson wird bei Pflegestufe 2 gegeben.

Besteuerung der Rente: nach jeder Erhöhung sollten Rentner eine „Nicht Veranlagungs-Steuererklärung“ abgeben. Dabei auf die Freibeträge achten. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe!

Pflege-Leistung: wurde früher nach Minuten eingestuft. Seit 2017 greift das neue Gesetzt, das nach Modulen berechnet wird. Dabei wird darauf geachtet, was der Patient noch alleine machen kann. Bei Pflegestufe 1 hat der Patient Anrecht auf Notfall-Knopf und betreutes Wohnen. Beim Pflegedienst muss zugezahlt werden.