Frau Kranz-Janssen

23. November 2017

 

St Hedwig

Frau Monique Kranz-Janssen vom Pflegestützpunkt Kirchheim brachte es fertig, viele wichtige Tipps zum Thema Pflege ihrer interessierten Zuhörerschaft weiterzugeben. 

Bei der Frage „Pflege ambulant zu Hause oder stationär im Heim?“ geht es vor allem darum, wie viel die Familie zur Versorgung des Patienten beitragen kann. Dabei spielt die persönliche Grundhaltung jedes einzelnen die wichtigste Rolle. Das nächste ist die Frage der Finanzierung.

„Wie finde ich das richtige Heim?“ bei der Suche nach dem passenden Heim stellt sich die Frage, wie schnell wird ein Platz benötigt? Es gibt viele Angebote. Die Versorgungssituation muss geprüft werden. Genauso wichtig ist die medizinische Betreuung. Dabei kann die Internetadresse www.pflegelotse.de hilfreich sein.

Ausführlich ging Frau Kranz-Janssen auf die Frage „Wer hilft bei der Pflege zu Hause?“ ein. Dabei müssen die Pflegenden und die Patienten ganz klar ihre Probleme nennen. Viele Kranke tun sich schwer, Hilfe anzunehmen, z.B. bei der Hygiene oder beim Essen. Informationen können auf den Rathäusern, den Krankenkassen und Pflegekassen geholt werden. Für Angehörige werden auch Pflegekurse von den verschiedenen Kassen angeboten. Wichtige Voraussetzung: Die Wohnung sollte behindertengerecht sein. Wohnberater und Pflegekassen helfen bei der Auswahl an Hilfsmitteln, wie Haltegriffe, Beleuchtung usw. Jeder Patient soll eine Generalvollmacht haben. Auch zu dieser Vorsorge gibt es Berater. Seit Anfang 2017 erlaubt ein neues Gesetz dem Medizinischen Dienst Hilfsmittel zu befürworten. Jedem ist bekannt, dass es Essen auf Rädern gibt. Auch in Heimen und Pflegevereinen wird Essen für Senioren angeboten. Ambulante Pflegeleistungen gibt es in Kirchheim bei der Pflegeinsel, beim DRK, Sozialstation, Diakonie, Malteser u.a. Besuchsdienste bieten die Kirchen, Klinik, Betreutes Wohnen u.a. an. Auch kleinere Reparaturen werden über die Kirchengemeinden oder Dienstleistern erledigt. Zur Entlastung der Betreuungskräfte zu Hause gibt es ambulante Dienste, wie SOFA-Kirchheim oder über Kleinanzeigen Haushaltshilfen. Die Verhinderungspflege kann über die Pflegekasse beantragt werden.

Einen neuen Gegenstand hat Frau Kranz-Janssen mitgebracht: Die SOS-Dose, die jeder besitzen sollte. In dieser Dose steckt ein Zettel, auf dem die wichtigsten Informationen zur Krankheit des Patienten stehen. Jeder hat einen Kühlschrank, deshalb soll dort die Dose gut sichtbar gelagert sein. Im Notfall kann dort der Ersthelfer die wichtigsten Infos erhalten. Diese Dose gibt es unter anderem in den Apotheken für ca. 2 Euro.

Die finanzielle Unterstützung wird seit 1.1.2017 im Pflegestärkungsgesetz geregelt. Die Krankenkassen organisieren die Pflegeversicherung und den Medizinischen Dienst. Sobald der ausgefüllte Antrag bei der Kasse eingeht, wird ein Gesprächstermin vereinbart. Darauf sollte sich jeder Patient gut vorbereiten. In dem Gutachten wird nach Modulen ermittelt, was der Patient noch selber kann und wo er Hilfe benötigt. Neu ist, dass Demenzkranke mehr an Zuwendung erhalten. Nach der Prüfung des Gutachtens erhält der Patient den Bescheid, gegen den er innerhalt 4 Wochen Widerspruch erheben kann. Es gibt entsprechend der Einstufung Geld- oder Sachleistungen, z.B. bei Pflegegrad 2 erhält der Patient 316 Euro oder Sachleistung bis zu 689 Euro. Kurzzeitpflege im Heim wird bis zu 8 Wochen genehmigt. Verhinderungspflege gibt es, wenn der Pflegende verhindert ist – auch stundenweise. Auch dafür muss bei der Kasse ein Antrag eingereicht werden. Hilfsmittel gibt es auf Rezept und wird von der Pflegeversicherung bezahlt. Größere Projekte, wie Treppenlift werden mit bis zu 4000 Euro bezuschusst. Der Rest muss selber finanziert werden. In ambulanten Wohngruppen kostet der Aufenthalt ca. 2500 Euro. Pflegepersonen, die noch berufstätig sind, können bis zu 10 Tagen zusätzlichen Urlaub bekommen.

Nach einer intensiven Fragenrunde gab es Kaffee und Kuchen für alle.