Thema Pflegeversicherung (Frau Schön, AOK)

23. Juli 2015

St. Hedwig

30 interessierte Zuhörer waren gekommen um sich über die Verbesserungen für Pflegebedürftige durch das neue Pflegestärkungsgesetz zu informieren.

Frau Schön erläuterte zuerst den Begriff der Pflegebedürftigkeit. Bei der Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III wird betont auf die Grundpflege geachtet, die der zu Pflegende selber nicht mehr bewältigen kann. Zur Grundpflege gehören: Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Bei Pflegestufe I muss die Zeit der geleisteten Grundpflege mehr als 45 Minuten betragen.

Die Antragstellung wird bei der Pflegekasse, z.B. der AOK, eingereicht und vom Medizinischen Dienst begutachtet.

Wer medizinische Pflege braucht, dazu zählt z.B. Medikamente verabreichen, kann sich von Hausarzt eine „häusliche Krankenpflege-Verordnung“ ausstellen lassen.

Wird Körperpflege und Hauswirtschaft von einem anerkannten Pflegedienst erbracht, kann diese Leistung direkt mit der AOK abgerechnet werden.

Neu ist die Pflegestufe 0, die für Demenzkranke gedacht ist. Bei den Pflegestufen I, II und III wird bei dem Zusatz „mit Demenz“ auch mehr Geld ausbezahlt. Auch von den Betreuungs- und Entlastungsleistungen profitieren Demenzkranke.

Die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betragen jeweils 1.612 Euro für 28 Tage im Jahr. Beide Leistungen können auch kombiniert werden. Investitions- bzw. Wegekosten und Kosten für Verpflegung sind über Betreuungsleistung erstattungsfähig.

Außerdem werden weiterhin die Kosten für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und Hausnotruf von den Kassen teilweise erstattet.

Bei der anschließenden Fragerunde wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass kaum einer über diese Vielfalt an Unterstützung Kenntnis hat.

 

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